Lebensmittelsicherheit & Verpackung

BPA in Dosen: Was der neue BfR-Check bedeutet

Das BfR hat seine Informationen zu Bisphenol A umfassend aktualisiert. Was das EU-Verbot, laufende Übergangsfristen und Hinweise wie „BPA-frei“ beim Einkauf tatsächlich bedeuten.

Symbolbild: Geöffnete Tomatendose, Glas und Papierverpackung auf einer Küchenarbeitsfläche, während Verpackungssymbole mit einer Lupe geprüft werden.
Symbolbild: Geöffnete Tomatendose, Glas und Papierverpackung auf einer Küchenarbeitsfläche, während Verpackungssymbole mit einer Lupe geprüft werden.

Kurz gesagt: Die EU hat Bisphenol A, kurz BPA, in den meisten Lebensmittelkontaktmaterialien verboten. Trotzdem können während laufender Übergangs- und Abverkaufsfristen noch rechtmäßig hergestellte Dosen und andere Verpackungen mit BPA auf dem Markt sein. Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine FAQ am 7. September 2026 umfassend aktualisiert. Für den Alltag empfiehlt sich eine nüchterne Strategie: Verpackungsarten abwechseln, frische oder anders verpackte Lebensmittel einplanen und Werbeaussagen genau lesen.

Warum BPA überhaupt in Lebensmittelverpackungen steckt

BPA ist eine Industriechemikalie, die unter anderem für Polycarbonatkunststoffe und Epoxidharze verwendet wurde. Epoxidharze schützen die Innenseite von Getränke- und Konservendosen vor Korrosion. In den fertigen Beschichtungen können geringe BPA-Rückstände verbleiben und in Lebensmittel übergehen.

Die Ernährung gilt laut BfR in allen Altersgruppen als wichtigste Aufnahmequelle. Ältere Expositionsdaten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit deuten darauf hin, dass epoxidharzbeschichtete Dosen einen wesentlichen Beitrag leisten. Zugleich nimmt die BPA-Belastung der Bevölkerung nach Angaben des BfR seit Jahren ab. Beides gehört zur Einordnung: BPA ist kein erfundenes Problem, eine einzelne Dose ist aber auch kein Anlass für akute Panik.

Das EU-Verbot gilt – aber nicht alles verschwindet sofort

Die Verordnung (EU) 2024/3190 untersagt BPA bei der Herstellung der meisten Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Erfasst sind neben Kunststoffen unter anderem Lacke, Beschichtungen, Klebstoffe, Gummi, Silikone und Druckfarben. Es gibt Ausnahmen und gestaffelte Übergänge.

Das BfR nennt eine allgemeine Übergangsfrist von 18 Monaten und für bestimmte Anwendungen 36 Monate; teilweise schließt sich eine zwölfmonatige Abverkaufsfrist an. Für einzelne Lacke und Beschichtungen kann die Übergangszeit bis maximal 20. Januar 2029 reichen. Währenddessen müssen die bisher geltenden Regeln eingehalten werden. Die korrekte Aussage lautet deshalb nicht „Seit 2024 ist jede Dose BPA-frei“, sondern: Die Herstellung wird schrittweise umgestellt.

Warum EFSA und BfR unterschiedliche Richtwerte nennen

Die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge, kurz TDI, beschreibt eine Menge, die ein Mensch nach der jeweiligen Bewertung lebenslang täglich pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen kann, ohne dass ein erkennbares Gesundheitsrisiko erwartet wird. Die EFSA setzte 2023 einen TDI von 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag fest. Dieser Wert war 20.000-mal niedriger als ihr vorläufiger Wert von 2015.

Das BfR hält Methodik und Ergebnis dieser EFSA-Bewertung in mehreren Punkten für nicht angemessen. Nach eigener Auswertung von mehr als 600 Studien leitet es 200 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht und Tag ab. Die Differenz ist also keine Rundungsfrage, sondern eine offene wissenschaftliche Kontroverse über Endpunkte, Daten und Übertragbarkeit.

Aktuelle Expositionsdaten sind für die Risikobewertung entscheidend. Erste Erkenntnisse eines vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat geförderten Messprojekts zeigen laut BfR: Für den Großteil der Bevölkerung ist bei der BPA-Aufnahme über Lebensmittel nach dem BfR-Richtwert kein Gesundheitsrisiko zu erwarten. Für Kinder und Jugendliche bestehen noch Unsicherheiten. Diese Aussage löst den Bewertungsstreit mit der EFSA nicht auf.

Was „BPA-frei“ wirklich aussagt

Bei Kunststoffdosen, Trinkflaschen oder Geschirr bedeutet „BPA-frei“, dass kein BPA enthalten sein soll. Das sagt jedoch nicht automatisch, dass auch andere Bisphenole fehlen. Das BfR weist darauf hin, dass beispielsweise Bisphenol S und Bisphenol F weniger umfassend untersucht sind. Die weitergehende Angabe „Bisphenol-frei“ schließt die gesamte Stoffgruppe aus.

Auch der Recyclingcode 7 ist kein BPA-Nachweis. Unter dieser Sammelnummer werden neben Polycarbonat viele andere Kunststoffe geführt. Umgekehrt besteht für eine Doseninnenbeschichtung auf BPA-Basis keine besondere Kennzeichnungspflicht. Eine eindeutige Prüfung am Supermarktregal ist daher oft nicht möglich.

Fünf pragmatische Schritte in der Küche

  1. Verpackungen abwechseln: Nutze je nach Gericht frische Ware, Tiefkühlprodukte, Glas oder trockene Lebensmittel. Das senkt die Abhängigkeit von einer einzelnen Kontaktmaterialart, ohne haltbare Vorräte pauschal abzuwerten.
  2. Bei Kunststoff auf den Zweck achten: Verwende Behälter nur wie vorgesehen und beachte Hinweise zu Hitze, Mikrowelle und Spülmaschine. Glas oder Edelstahl sind mögliche Alternativen, wenn Bruchgefahr beziehungsweise Gewicht dazu passen.
  3. Werbeaussagen genau lesen: „BPA-frei“ und „Bisphenol-frei“ sind nicht dasselbe. Ein Recyclingdreieck mit der Ziffer 7 erlaubt allein keine sichere Aussage.
  4. Vorräte sinnvoll kombinieren: Trockene Linsen, Reis oder Nudeln und Tiefkühlgemüse ergänzen Konserven. Ideen bieten unsere Vorratsrezepte, One-Pot-Gerichte und Suppenrezepte.
  5. Keine Lebensmittel verschwenden: Eine vorhandene, unbeschädigte Konserve muss wegen der aktualisierten FAQ nicht vorsorglich entsorgt werden. Verformte, stark gewölbte oder undichte Dosen gehören aus Gründen der allgemeinen Lebensmittelsicherheit allerdings nicht auf den Teller.

Frisch ist eine Option, nicht die einzige Regel

Wer die BPA-Aufnahme gezielt verringern möchte, kann häufiger frische Lebensmittel wählen. Praktisch kann das im September ein Blech mit Kartoffeln, Möhren und Kohl oder eine Gemüsepfanne sein. Passende Grundlagen findest du bei unseren Gemüserezepten, Kartoffelrezepten und Herbstrezepten.

Konserven haben zugleich Vorteile: Sie sind lange haltbar, schnell einsetzbar und können helfen, spontan eine ausgewogene Mahlzeit zuzubereiten. Eine vernünftige Konsequenz aus der BfR-Aktualisierung ist deshalb Vielfalt bei Verpackungen und Zutaten – keine starre Verbotsliste.

Fazit: Verbot, Übergang und Risiko auseinanderhalten

Die neue BfR-Übersicht macht drei Ebenen sichtbar. Erstens: BPA besitzt problematische Eigenschaften, und die EU beendet seine Verwendung in den meisten Lebensmittelkontaktmaterialien. Zweitens: Übergangsfristen erklären, warum noch nicht jede Dose umgestellt ist. Drittens: Wie groß ein Gesundheitsrisiko tatsächlich ist, hängt von der aufgenommenen Menge ab; genau bei Richtwert und aktueller Exposition unterscheiden sich Bewertungen beziehungsweise fehlen noch Daten.

Für den Einkauf bedeutet das: Frische, tiefgekühlte, trockene und im Glas verpackte Lebensmittel abwechslungsreich nutzen, Kennzeichnungen nicht überinterpretieren und die Umstellung der Verpackungsindustrie nicht mit einer akuten Warnung vor einzelnen Produkten verwechseln.

Quellen und Stand

Autor: Kochzauber Redaktion. Informations- und Aktualisierungsstand: 8. September 2026. Der Beitrag dient der allgemeinen Einordnung und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. Das Titelbild ist ein KI-generiertes Symbolbild.

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