Verpackungen & nachhaltiger Alltag

Monaco schränkt Take-away-Plastik ein: Was die neue Regel erfasst

Seit dem 1. September gelten in Monaco neue Beschränkungen für bestimmte Einwegbehälter. Die Ausnahmen zeigen, warum „weniger Plastik“ nicht automatisch „plastikfrei“ bedeutet.

Symbolbild: Take-away-Gerichte in braunen Schalen und einer Glasdose. Die Materialien und ihre rechtliche Zulässigkeit lassen sich am Bild allein nicht beurteilen.
Symbolbild: Take-away-Gerichte in braunen Schalen und einer Glasdose. Die Materialien und ihre rechtliche Zulässigkeit lassen sich am Bild allein nicht beurteilen.

Ein Salat zum Mitnehmen oder ein fertiges Mittagessen: Für bestimmte Kunststoffbehälter gelten in Monaco seit dem 1. September 2026 neue Beschränkungen. Das Food Packaging Forum berichtete darüber am 4. September. Der zugrunde liegende Erlass stammt bereits aus dem März. Die Meldung ist aktuell, die gesetzliche Entscheidung fiel also nicht erst diese Woche.

Welche Behälter gemeint sind

Der Ministerialerlass Nr. 2026-129 betrifft bestimmte Kunststoff-Einwegbehälter für verzehrfertige Speisen vor Ort oder zum Mitnehmen. Die Lebensmittel müssen ohne weitere Zubereitung essbar sein. Sie werden beim beziehungsweise für den unmittelbaren Verkauf verpackt oder haben vorverpackt ein Verbrauchsdatum von höchstens drei Tagen ab dem Verpacken.

Damit beschreibt die Regel einen bestimmten Ausschnitt des Lebensmittelangebots. Sie ist kein pauschales Verbot jeder Kunststoffverpackung und gilt in Monaco. Eine identische neue Regel für deutsche Restaurants lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Ausnahmen gehören zur Nachricht

Ausgenommen sind Deckel und Verschlüsse; erlaubt bleiben bestimmte Kunststoffbeschichtungen, darunter PE und PLA. Auch notwendige Behälter für frisches, geschnittenes, unverarbeitetes Obst sind ausgenommen, soweit sie Frische und Hygiene erhalten oder Lebensmittelverschwendung verhindern.

Unsere Einordnung: Eine Schale kann im Rahmen dieser Regel zulässig sein und dennoch Kunststoff in einer Beschichtung enthalten. Wer aus einer Schlagzeile „Jetzt ist alles plastikfrei“ macht, übersieht diesen Unterschied. Ebenso wenig beantwortet der Erlass allein, wie oft eine Ersatzverpackung tatsächlich wiederverwendet wird oder welche Umweltbilanz sie über ihren gesamten Lebensweg hat.

Mehrweg funktioniert durch Nutzung und Rückgabe

Für den Alltag in Deutschland liefert das Umweltbundesamt einen praktischen Ansatz: eigene wiederbefüllbare Behälter einsetzen oder angebotene Mehrwegsysteme nutzen. Häufige Wiederverwendung ist entscheidend, damit sich der höhere Herstellungsaufwand einer Mehrwegverpackung auszahlen kann. Bei Pfandsystemen gehört die zeitnahe Rückgabe dazu. Eine Sammlung leerer Leihschalen im Küchenschrank hält die Behälter gerade nicht im Umlauf.

Unser Planungstipp: Prüfe vor der nächsten Bestellung, wo sich die Box zurückgeben lässt und ob dieser Ort ohnehin auf deinem Weg liegt. Lege nach dem Essen die Rückgabe fest, beispielsweise zusammen mit dem nächsten Einkauf. Für eine eigene Dose solltest du vorab beim Betrieb nachfragen, ob und wie sie befüllt werden kann.

Eine brauchbare Lunch-Routine statt neuer Behälterberge

Wer selbst Essen mitnimmt, kann zunächst mit den dafür vorgesehenen Behältern arbeiten, die bereits vorhanden sind. Überlege, ob du meist Salate, Brot oder warme Gerichte transportierst. Erst dann zeigt sich, welche Form und Größe sinnvoll ist. Beachte dabei die Herstellerhinweise für Lebensmittelkontakt, Reinigung, Mikrowelle und heiße Speisen; nicht jedes Gefäß ist für jede Verwendung gedacht.

Bei unseren Mittagsgerichten und One-Pot-Rezepten findest du Ideen für die Mahlzeit selbst. Aufbewahrung und Transport müssen zum konkreten Gericht passen. Die neue Regel aus Monaco ist ein Anlass, Verpackungsgewohnheiten zu überdenken – kein Anlass, sämtliche vorhandenen, geeigneten Mehrwegbehälter auszutauschen.

Quellen und Stand

Informationsstand: 6. September 2026. Überblick für Verbraucherinnen und Verbraucher, keine betriebliche Rechtsberatung.

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