Schimmel nur abschneiden? Was der neue BfR-Wissenscheck zeigt
Fast ein Drittel würde bei schimmeligem Obst oder Gemüse nur die befallene Stelle entfernen. Warum das oft nicht reicht und welche Ausnahmen das BfR nennt.
Kurz gesagt: Eine am 16. September 2026 veröffentlichte Meldung des Bundeszentrums für Ernährung greift eine repräsentativ quotierte Online-Befragung des Bundesinstituts für Risikobewertung auf. Von 1.000 Befragten würden 30,6 Prozent bei sichtbar verschimmeltem Obst oder Gemüse nur die betroffene Stelle wegschneiden. Gleichzeitig weiß weniger als die Hälfte, dass viele Schimmelpilzgifte durch Kochen oder Backen nicht unschädlich werden. Für weiche und wasserreiche Lebensmittel empfiehlt das BfR deshalb grundsätzlich: vollständig entsorgen.
Die Befragung misst Wissen, Wahrnehmung und selbst berichtetes Verhalten. Sie ist keine Messung der tatsächlichen Mykotoxinbelastung deutscher Haushalte und sagt nicht, dass jedes verschimmelte Lebensmittel automatisch krank macht. Ihr Nutzwert liegt darin, konkrete Wissenslücken sichtbar zu machen.
Was das BfR untersucht hat
Das BfR befragte vom 14. bis 30. April 2026 deutschsprachige Internetnutzerinnen und -nutzer ab 16 Jahren in Privathaushalten. Die Zufallsstichprobe aus einem Online-Panel wurde nach Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland quotiert und anschließend gewichtet.
Viele Grundregeln sind bekannt: 94,8 Prozent gaben an, verschimmelte Lebensmittel sofort zu entsorgen und nicht offen liegen zu lassen. Beim konkreten Produkt wurde das Verhalten jedoch uneinheitlicher. Verschimmelten Joghurt und verschimmeltes Fleisch wollten jeweils mehr als 95 Prozent vollständig wegwerfen. Bei Obst und Gemüse neigten 30,6 Prozent zum bloßen Wegschneiden, bei Käse 22,3 Prozent.
Zugleich fühlten sich 40,1 Prozent zu den gesundheitlichen Risiken eher oder sehr schlecht informiert. Nur 46,9 Prozent wussten, dass Mykotoxine durch starkes Erhitzen nicht zuverlässig unschädlich gemacht werden. 27,4 Prozent hielten das fälschlich für möglich, weitere 25,7 Prozent waren unsicher.
Warum sichtbarer Schimmel nur ein Teil des Problems ist
Der pelzige oder verfärbte Belag ist das sichtbare Pilzwachstum. Pilzfäden können sich aber tiefer im Lebensmittel ausbreiten, als das Auge erkennt. Manche Schimmelpilze bilden außerdem Mykotoxine. Diese Stoffe können je nach Art, Menge und Dauer der Aufnahme unterschiedliche gesundheitliche Wirkungen haben.
Das BfR betont, dass fast alle relevanten Mykotoxine hitze- und säurestabil sind. Kochen, Braten, Backen oder Einlegen in Säure entfernt sie daher nicht zuverlässig. Aus einem verschimmelten Apfel wird durch Kompott kein sicherer Rest, und verschimmeltes Brot lässt sich nicht durch Toasten retten.
Das bedeutet nicht, dass jedes Lebensmittel mit einer Druckstelle oder Verfärbung verschimmelt ist. Entscheidend sind typische Merkmale wie ein weißlicher, grünlicher, schwarzer oder gelblicher, pulveriger oder pelziger Belag und ein insgesamt verdächtiger Zustand. Bei Unsicherheit ist Wegwerfen sicherer als Probieren.
Welche Lebensmittel vollständig wegmüssen
Besonders bei wasserreichen und weichen Lebensmitteln kann sich Schimmel unsichtbar weit ausbreiten. Das BfR nennt unter anderem Kompott, Fruchtsaft, Konfitüre, Gelee, Obst, Milch und Milchprodukte sowie Brot. Bei sichtbarem Befall sollen diese Lebensmittel nicht mehr gegessen werden.
- Brot und Backwaren: Die ganze Packung entsorgen, auch wenn andere Scheiben noch normal aussehen.
- Joghurt, Quark und weicher Käse: Nicht abschöpfen, sondern vollständig entsorgen.
- Weiches Obst und Gemüse: Angeschimmelte Beeren, Pfirsiche, Tomaten oder Gurken nicht nur beschneiden.
- Konfitüre und Kompott: Den Belag nicht entfernen und den Rest weiterverwenden.
Für die Resteküche ist das eine wichtige Grenze: Lebensmittel retten ist sinnvoll, solange Aussehen, Geruch, Lagerung und Produktsicherheit stimmen. Sichtbaren Schimmel sollte man nicht durch ein neues Rezept kaschieren. Ideen für einwandfreie Vorräte bietet Kochzauber unter Rezepte nach Zutaten und One-Pot-Gerichte.
Welche eng begrenzten Ausnahmen das BfR nennt
Das BfR nennt luftgetrocknete Wurst mit Edelschimmel und luftgetrockneten Schinken am ganzen Stück als Ausnahmen. Dort können befallene Teile großzügig entfernt werden; Aufschnitt gehört nicht dazu. Bei Nüssen sollen auffällige Einzelstücke aussortiert werden.
Gewollter Edelschimmel bei Brie, Camembert, Roquefort oder bestimmten Salamis ist Teil der Herstellung und nicht mit zufälligem Verderb gleichzusetzen. Solche Produkte sollten separat verpackt werden, damit der gewünschte Schimmel nicht auf andere Lebensmittel übergeht. Tritt ein untypischer Belag an einer Stelle auf, an der er nicht hingehört, ist die pauschale Annahme „Das ist nur Edelschimmel“ keine sichere Entscheidung.
So beugst du Schimmel im Haushalt vor
- Passende Mengen kaufen: Frische Lebensmittel zügig verbrauchen und große Vorräte nur anlegen, wenn die Lagerbedingungen stimmen.
- Sauber, trocken und kühl lagern: Feuchtigkeit und Wärme fördern das Wachstum vieler Schimmelpilze.
- Brotkasten pflegen: Krümel entfernen und den Kasten regelmäßig reinigen; das BfR empfiehlt einmal pro Woche Essigwasser.
- Kühlschrank nach einem Befall reinigen: Verschimmeltes nicht offen liegen lassen und benachbarte Lebensmittel kontrollieren.
- Gewürze klein einkaufen: Getrocknete Gewürze nicht jahrelang aufbewahren, sondern in überschaubaren Mengen trocken lagern und verbrauchen.
Wer Lebensmittel übersichtlich lagert, erkennt außerdem früher, was verbraucht werden muss. Für empfindliche Produkte hilft ein fester Platz im Kühlschrank; Brot bleibt je nach Witterung in einem sauberen, trockenen Behälter länger gut.
Was die Befragung nicht beweist
Die Prozentwerte zeigen, was Teilnehmende in einer Online-Befragung angaben. Sie beweisen nicht, dass sich alle Menschen im Alltag exakt so verhalten. Ebenso liefert die Erhebung keine neue Dosis-Wirkungs-Bewertung einzelner Mykotoxine und keine Häufigkeit konkreter Vergiftungen.
Die gesundheitliche Einordnung bleibt stoff- und mengenabhängig. Deshalb verbindet der Artikel keine einzelne verschimmelte Scheibe Brot mit einer sicheren Erkrankung. Die Handlungsempfehlung ist vorsorglich: Sichtbar befallene, weiche Lebensmittel vollständig entsorgen, weil unsichtbare Ausbreitung und hitzestabile Toxine nicht zuverlässig zu Hause geprüft werden können.
Fazit: Abschneiden ist bei weichen Lebensmitteln keine Rettung
Der neue Wissenscheck zeigt eine klare Lücke zwischen allgemeinem Vorsatz und konkreter Entscheidung. Die meisten Menschen sagen, dass sie Schimmelware wegwerfen. Bei Obst, Gemüse und Käse wird dann aber häufiger nur die sichtbare Stelle entfernt.
Für den Küchenalltag ist die Regel einfach: Bei Brot, weichem Obst und Gemüse, Milchprodukten, Kompott oder Konfitüre das ganze betroffene Lebensmittel entsorgen. Erhitzen macht Mykotoxine nicht zuverlässig unschädlich. Vorbeugen lässt sich am besten mit passenden Einkaufsmengen, trockener und kühler Lagerung sowie sauberem Brot- und Kühlschrank.
Quellen und Stand
- Bundeszentrum für Ernährung: Gesundheitsrisiko durch Schimmelpilze – Studie zeigt Wissenslücken, Meldung vom 16. September 2026.
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Wahrnehmung von Mykotoxinen in Lebensmitteln, Bevölkerungsbefragung, DOI 10.17590/20260826-114754-0.
- Bundesinstitut für Risikobewertung: Schimmelpilze in Lebensmitteln – Gesundheitliche Risiken und wie sie sich vermeiden lassen, FAQ vom 11. März 2026.
- Bundeszentrum für Ernährung: Lebensmittel richtig lagern, Hintergrund zur Haushaltslagerung.
Autor: Kochzauber Redaktion. Informations- und Aktualisierungsstand: 18. September 2026. Der Beitrag gibt behördliche Vorsorgehinweise wieder und ersetzt keine individuelle medizinische Beratung. Das Titelbild ist ein redaktionelles Symbolbild.