Novel Food & alternative Proteine

Heimchenpulver: Warum die EFSA die Sicherheit dieses Antrags nicht bestätigen konnte

Die EFSA konnte die Sicherheit eines neuen sprühgetrockneten Heimchenpulvers nicht feststellen. Entscheidend waren Prozess-, Kontaminations- und Mikrobiologiedaten – nicht ein pauschales Urteil über Insekten als Lebensmittel.

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Symbolbild: Schale mit neutralem Heimchenpulver, ganzen Speiseheimchen und Laborutensilien in einer Testküche.
Symbolbild: Schale mit neutralem Heimchenpulver, ganzen Speiseheimchen und Laborutensilien in einer Testküche.

Kurz gesagt: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat am 25. September 2026 ihre Bewertung eines konkreten sprühgetrockneten Pulvers aus Hausgrillen oder Heimchen veröffentlicht. Das Gremium konnte die Sicherheit bei den beantragten Verwendungen und Mengen nicht feststellen. Ausschlaggebend waren Lücken und Auffälligkeiten bei Herstellung, chemischen Kontaminanten und mikrobiologischer Qualität. Das ist keine pauschale Feststellung, dass alle Insektenlebensmittel unsicher sind, und auch noch keine Marktentscheidung der EU-Kommission.

Was genau geprüft wurde

Der Antrag vom 5. April 2023 betrifft ein Pulver aus Acheta domesticus, das durch Zerkleinern, Pasteurisieren und Sprühtrocknen hergestellt werden soll. Es war als ganzes Lebensmittel und als Zutat für verschiedene Produkte der allgemeinen Bevölkerung vorgesehen. Die EFSA bewertet dabei ausschließlich, ob der konkrete Stoff unter den vorgeschlagenen Bedingungen sicher ist. Werbung, Nachhaltigkeit, Geschmack oder ein möglicher Nutzen waren nicht Gegenstand der Prüfung.

Warum der Prozess Fragen offenließ

Im Pilotverfahren wurden die Tiere mindestens 24 Stunden ohne Futter gehalten, bei ungefähr -20 °C getötet und zunächst bei 70 °C für 5 Minuten pasteurisiert. Die Sprühtrocknung arbeitete mit 180–200 °C für weniger als 5 Sekunden. Trotz dieser Schritte sah das Gremium nicht ausreichend belegt, dass die Wärmebehandlung mikrobiologische Gefahren zuverlässig beherrscht. Außerdem fehlten für einige Kontaktmaterialien Nachweise zur Einhaltung einschlägiger EU-Anforderungen.

Welche Befunde besonders wichtig waren

Die EFSA nennt deutliche Schwankungen der Gesamtkeimzahl und teilweise erhöhte Werte mutmaßlicher Bacillus cereus, Hefen und Schimmelpilze. Hinzu kamen Bedenken wegen gemessener aromatischer Mineralölkohlenwasserstoffe. Auch Phthalate wurden gefunden; wegen unvollständiger Angaben zu den Kontaktmaterialien ließ sich ihre Quelle nicht bestimmen. Die vorgeschlagenen Spezifikationsgrenzen bildeten die Schwankungen nach Auffassung des Gremiums nicht ausreichend ab.

Allergien bleiben ein eigener Prüfpunkt

Proteine des Heimchens können eine neue Sensibilisierung auslösen. Kreuzreaktionen sind bei Menschen möglich, die auf Krebstiere, Milben oder Weichtiere allergisch reagieren. Zusätzlich können Allergene aus dem Futtermittel im Endprodukt verbleiben. Diese Hinweise bedeuten nicht, dass jede Person reagiert. Sie erklären aber, warum Zutatenbezeichnung und gegebenenfalls besondere Allergenhinweise bei einer späteren Zulassung zentral wären.

Warum das kein allgemeines Verbot ist

Für andere Formen von Acheta domesticus veröffentlichte die EFSA bereits in 2021, 2022 und 2024 positive Bewertungen; die EU hat unter festgelegten Bedingungen mehrere Erzeugnisse zugelassen. Die neue Stellungnahme betrifft einen anderen Antrag, ein bestimmtes Pilotverfahren und dessen Datensatz. Man kann daher weder frühere Zulassungen auf dieses Pulver übertragen noch aus diesem negativen Ergebnis ein Verbot sämtlicher Heimchenprodukte ableiten.

Was nun regulatorisch folgt

Eine EFSA-Stellungnahme ist eine wissenschaftliche Risikobewertung. Über eine Aufnahme in die Unionsliste, Verwendungsbedingungen und Kennzeichnung entscheiden die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten. „Sicherheit konnte nicht festgestellt werden“ heißt, dass die eingereichten Belege für eine positive Schlussfolgerung nicht reichen. Es ist präziser als die Behauptung, jedes Produkt habe nachweislich einen Schaden verursacht.

Was Verbraucherinnen und Verbraucher tun können

  • Konkretes Produkt prüfen: Entscheidend sind Zutatenliste, Allergenhinweise und eine gültige Zulassung, nicht nur das Wort Insektenprotein.
  • Bei Allergien vorsichtig sein: Besonders bei Allergien gegen Krebstiere, Milben oder Weichtiere sind die Hinweise auf der Packung wichtig.
  • Keine Pulver selbst nachbauen: Das bewertete Verfahren ist industrielle Lebensmittelproduktion und keine Küchenanleitung.
  • Proteinquellen vergleichen: Ideen mit vertrauten Alternativen bieten unsere Hülsenfruchtrezepte und Rezepte nach Zutaten.

Fazit: ein konkreter Datensatz reicht nicht aus

Die neue Bewertung zeigt, wie produktspezifisch Novel-Food-Verfahren sind. Ein grundsätzlich essbarer Rohstoff ersetzt keine belastbaren Daten zu Prozesskontrolle, Kontaminanten, Keimen und Allergenen. Für dieses sprühgetrocknete Heimchenpulver blieben zu viele Fragen offen. Für den Einkauf folgt daraus weder Panik noch Entwarnung für eine ganze Produktgruppe, sondern der Blick auf die tatsächlich zugelassene Zutat und ihre Kennzeichnung.

Quellen und Aktualisierung

Autor: Kochzauber Redaktion. Informations- und Aktualisierungsstand: 27. September 2026. Der Beitrag ordnet eine produktspezifische Risikobewertung ein und ersetzt keine individuelle Allergieberatung. Das Titelbild ist ein redaktionelles Symbolbild.

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