CBD in Lebensmitteln: Was die neuen EFSA-Bewertungen wirklich bedeuten
Die EFSA hat drei konkrete CBD-Anträge unterschiedlich bewertet. Warum eine positive Sicherheitsbewertung für 2 Milligramm noch keine allgemeine Zulassung für CBD-Öle ist.
Kurz gesagt: Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am 18. und 21. September 2026 drei Gutachten zu unterschiedlichen CBD-Zutaten veröffentlicht. Ein synthetisch hergestelltes, mindestens 98 Prozent reines Cannabidiol in MCT-Öl bewertete das Gremium unter eng begrenzten Bedingungen bis 2 Milligramm täglich als sicher. Bei zwei pflanzlich gewonnenen Produkten mit beantragten Tagesmengen von 30 beziehungsweise 60 Milligramm konnte die Sicherheit wegen fehlender Daten nicht festgestellt werden. Das ist weder eine pauschale Freigabe noch ein generelles Verbot aller Hanflebensmittel.
Drei Anträge, drei klar getrennte Produkte
Die neuen EFSA-Texte behandeln nicht „CBD“ als ein einziges austauschbares Erzeugnis. Beim positiv bewerteten Antrag ging es um synthetisches CBD mit mindestens 98 Prozent Reinheit, ausschließlich gelöst in MCT-Öl. Die vorgesehene Höchstmenge wurde im Verfahren von ursprünglich 25 auf 2 Milligramm pro Tag reduziert. Zielgruppe sind Erwachsene ab 25 Jahren; Schwangere, Stillende und Menschen, die Medikamente einnehmen, sind ausgenommen.
Der zweite Antrag betraf ebenfalls mindestens 98 Prozent reines CBD, diesmal aus Cannabis sativa gewonnen und für bis zu 60 Milligramm täglich vorgesehen. Beim dritten Produkt handelte es sich um einen komplexeren Hanfextrakt mit 57 bis 65 Prozent CBD und weiteren Cannabinoiden, beantragt für bis zu 30 Milligramm pro Tag. Für beide pflanzlichen Anträge forderte die EFSA zusätzliche Angaben unter anderem zu Identität, Herstellung, Zusammensetzung, Genotoxizität sowie Fortpflanzungs- und Entwicklungsrisiken. Die Antragstellerin beantwortete diese Nachfragen nicht; deshalb ließ sich die Sicherheit der konkreten Produkte nicht feststellen.
Was die 2-Milligramm-Bewertung aussagt
Für das synthetische CBD lagen produktspezifische Daten vor, darunter eine 90-Tage-Studie an Ratten. Dabei war die Leber das empfindlichste Zielorgan. Aus dem abgeleiteten Referenzpunkt und einem Unsicherheitsfaktor von 400 bestimmte das Gremium für dieses Produkt eine sichere Aufnahmemenge von 0,026 Milligramm je Kilogramm Körpergewicht und Tag. Gerundet entspricht das 2 Milligramm für eine 70 Kilogramm schwere erwachsene Person.
Diese Zahl ist keine allgemeine Dosierempfehlung für frei verkäufliche CBD-Öle. Sie gilt für die geprüfte Zutat, ihre definierte Reinheit, den beschriebenen Herstellungsprozess, die MCT-Öl-Formulierung und die vorgeschlagene Zielgruppe. Für Personen unter 25 Jahren, Schwangere, Stillende und Menschen mit Medikamenteneinnahme wurde die Anwendung nicht als sicher eingeordnet. Die EFSA prüfte außerdem Sicherheit, nicht beworbene Wirkungen wie besseren Schlaf, Entspannung oder Schmerzlinderung.
Eine EFSA-Bewertung ist noch keine Marktzulassung
Bei neuartigen Lebensmitteln sind die Rollen getrennt: Die EFSA erstellt auf Antrag der Europäischen Kommission eine wissenschaftliche Risikobewertung. Über eine Zulassung, Verwendungsbedingungen und mögliche Kennzeichnung entscheiden anschließend die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Ein positives Gutachten ist daher ein wichtiger Verfahrensschritt, aber noch keine Erlaubnis, beliebige CBD-Produkte in Deutschland als Lebensmittel zu verkaufen.
CBD-Isolate und CBD-Extrakte gelten in der EU als Novel Food, weil ein nennenswerter Verzehr vor dem maßgeblichen Stichtag 15. Mai 1997 nicht belegt ist. Die Verbraucherzentrale weist mit Stand März 2026 darauf hin, dass CBD-haltigen Lebensmitteln bislang die erforderliche Zulassung fehlt. Dass Produkte online als „Aromaöl“, „Mundpflege“ oder Kosmetik angeboten werden, macht sie nicht zu verzehrgeeigneten Lebensmitteln.
Hanföl ist nicht automatisch CBD-Öl
Für den Einkauf ist die Unterscheidung wichtig. Gewöhnliches Hanfsamenöl wird aus den Samen hergestellt und kann wie andere Speiseöle verwendet werden. Auch geschälte Hanfsamen oder Hanfmehl sind nicht automatisch CBD-Produkte. CBD-reiche Extrakte stammen dagegen typischerweise aus anderen Pflanzenteilen oder werden synthetisch hergestellt und gezielt zugesetzt.
Eine Hanfpflanze auf der Packung sagt allein wenig über Produktart, Zulassung oder Dosierung aus. Wer ein reguläres Lebensmittel sucht, sollte Zutatenliste, Verwendungszweck und Anbieterangaben prüfen. Rezeptideen für normale Saaten und Vorräte findest du unter Rezepte nach Zutaten; herzhafte Ideen ohne Spezialprodukte stehen bei schnellen Abendessen.
Was Verbraucher jetzt praktisch prüfen können
- Produktkategorie lesen: Ein Kosmetik-, Duft- oder Aromaöl ist kein Lebensmittel und gehört nicht in Speisen oder Getränke.
- CBD-Menge nicht verallgemeinern: Die 2 Milligramm beziehen sich auf das konkret bewertete synthetische Produkt und eine eng definierte Zielgruppe.
- Medikamente ernst nehmen: Für Menschen, die Arzneimittel einnehmen, konnte die Sicherheit in der positiven EFSA-Bewertung nicht festgestellt werden.
- Gesundheitsversprechen skeptisch sehen: Die Gutachten belegen keine Wirkung gegen Schlafprobleme, Schmerzen, Stress oder andere Beschwerden.
- Hanflebensmittel unterscheiden: Hanfsamen und Hanfsamenöl sind etwas anderes als angereicherte CBD-Öle oder Extrakte.
Was die Gutachten nicht bedeuten
„Sicherheit konnte nicht festgestellt werden“ heißt nicht, dass die beiden pflanzlichen Produkte nachweislich Schaden verursachen. Es heißt, dass die eingereichten und verfügbaren Daten nicht ausreichen, um die beantragte Verwendung als sicher zu bewerten. Umgekehrt bedeutet „sicher unter den vorgeschlagenen Bedingungen“ nicht, dass höhere Mengen oder andere Zusammensetzungen sicher wären.
Auch die Herkunft „natürlich“ oder „synthetisch“ entscheidet nicht allein über das Risiko. Maßgeblich sind Identität, Reinheit, Verunreinigungen, Herstellung, Darreichung, Dosis und Zielgruppe. Genau deshalb werden Novel-Food-Anträge produktspezifisch geprüft.
Fazit: Enger Sicherheitsrahmen statt Freifahrtschein
Die drei neuen EFSA-Gutachten bringen erstmals eine positive produktspezifische CBD-Bewertung unter sehr engen Bedingungen, zeigen aber zugleich, wie schnell fehlende Daten eine belastbare Schlussfolgerung verhindern. Für den Alltag ist die wichtigste Botschaft: Aus 2 Milligramm für ein definiertes synthetisches CBD in MCT-Öl lässt sich keine allgemeine Empfehlung für CBD-Tropfen, Gummis oder Getränke ableiten.
Bis eine formelle EU-Zulassung mit konkreten Bedingungen vorliegt, bleibt die Sicherheitsbewertung ein Verfahrensschritt. Normale Hanfsamen und Hanfsamenöl sollten davon klar getrennt werden.
Quellen und Stand
- EFSA NDA Panel: Safety of synthetic cannabidiol as a novel food, veröffentlicht am 18. September 2026.
- EFSA NDA Panel: Safety of cannabidiol isolated from Cannabis sativa L., veröffentlicht am 21. September 2026.
- EFSA NDA Panel: Safety of Cannabis sativa L. extract as a novel food, veröffentlicht am 21. September 2026.
- EFSA: Novel food – Verfahren, Zuständigkeiten und aktuelle Gutachten.
- Verbraucherzentrale: CBD-Öl legal auf dem Markt?, Stand 30. März 2026.
Autor: Kochzauber Redaktion. Informations- und Aktualisierungsstand: 22. September 2026. Der Beitrag ersetzt keine medizinische oder rechtliche Einzelfallberatung. Das Titelbild ist ein redaktionelles Symbolbild.